Der behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB)
"Die behördlichen Beauftragten für den Datenschutz sind wichtige Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger sowie den Beschäftigten in den Behörden." 1
Für das Jobcenter Euskirchen ist der bDSB sowohl für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als auch für die Beschäftigten des Jobcenters bei Fragen ansprechbar. Dies soll möglichst einfach und ohne zwischen geschaltete Stellen möglich sein. 2 Denn Betroffene haben das uneigeschränkte Recht zur Anrufung des bDSB. Diese Anrufung unterliegt keiner Formpflicht und ist auch nicht an Fristen gebunden.
Aus diesem Anspruch wird die Verpflichtung abgeleitet, das Anliegen des Betroffenen zu prüfen und im Falle einer tatsächlichen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen diesem auch nachzugehen. Das Jobcenter Euskirchen trägt all dem Rechnung, indem die Kommunikationsmöglichkeiten sowohl als Aushang in jedem Standort, aber auch hier im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.
1 S32/33 Bundesdatenschutzgesetz 15. Auflage, Jan. 2011
2 vgl. § 4f Abs. 5 Satz 2 BDSG
Der behördliche Beauftragte für den Datenschutz im Jobcenter EU - aktiv ist:
Herr Müller
Jobcenter EU -aktiv
Jülicher Ring 32A
53879 Euskirchen
Datenschutzhotline: (+49) 2251 7760 343
Download
Service-Center 02251 / 77 60 - 0
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
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