Schlichtungsstelle

 

 

Grundsätzlich sind alle Bürgergeldbezieher*innen gesetzlich verpflichtet mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan (Eingliederungsvereinbarung) zu erstellen.

 

Im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes wurde jedoch auch das Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Das Bürgergeldgesetz schafft mit dem Schlichtungsverfahren somit ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) und Bürgergeldberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans. Sollte es also im Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft zu Differenzen kommen hinsichtlich der Inhalte des Kooperationsplanes, haben Sie die Möglichkeit sich bei der Schlichtungsstelle zusätzliche Informationen einzuholen.

 

 

 

Kontakt

 

 

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

 

Montag bis Donnerstag

08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Freitags

08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigung

 

Weitere Informationen

 


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