Schlichtungsstelle
Grundsätzlich sind alle Bürgergeldbezieher*innen gesetzlich verpflichtet mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan (Eingliederungsvereinbarung) zu erstellen.
Im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes wurde jedoch auch das Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Das Bürgergeldgesetz schafft mit dem Schlichtungsverfahren somit ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) und Bürgergeldberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans. Sollte es also im Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft zu Differenzen kommen hinsichtlich der Inhalte des Kooperationsplanes, haben Sie die Möglichkeit sich bei der Schlichtungsstelle zusätzliche Informationen einzuholen.
Service-Center 02251 / 77 60 - 0
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Entdecken Sie Ihre Kompetenzen!
Mit unserem Kompetenz-Check können Sie mehr über Ihre Potenziale und Soft Skills erfahren - kostenfrei und anonym.
Keine Rechenaufgaben, keine Rechtschreibung, sondern Fragen die jede*r beantworten kann!
Buchungsportal für Berufsfelderkundung