Post vom Inkasso-Service – was tun?
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, was zu tun ist, wenn Sie ein Schreiben vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben.
Warum erhalten Sie Post vom Inkasso-Service?
Wenn Sie Post vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, haben Sie möglicherweise zu Unrecht Leistungen oder Leistungen in falscher Höhe bezogen. Das Jobcenter EU-aktiv bzw. die Bundesagentur für Arbeit fordert diese nun zurück. In dem Schreiben erfahren Sie:
- Warum Sie Geld zurückzahlen müssen
- Wieviel Geld Sie zurückzahlen müssen
- Bis wann Sie das Geld zurückzahlen müssen
- Wie Sie den Inkasso-Service kontaktieren können
- Welche Vertragsgegenstandsnummer Sie als Verwendungszweck auf der Überweisung angeben müssen
Was ist zu tun, wenn Sie Post vom Inkasso-Service erhalten haben?
Überweisen Sie den geforderten Betrag rechtzeitig und in einer Summe. Der Empfänger der Überweisung steht auf dem Schreiben des Inkasso-Service. Kontaktieren Sie den Inkasso-Service frühzeitig, wenn Sie den geforderten Betrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückzahlen können. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge.
Weitere Informationen zum Inkasso-Service erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in im Jobcenter EU-aktiv, wenn Ihnen unklar ist, warum Sie Geld zurückzahlen müssen.
Kontakt Inkasso-Service – Forderungen allgemein
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45657 Recklinghausen
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Montag bis Donnerstag von 8 – 15:30 Uhr
Freitag von 8 – 12:30 Uhr
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