Bürgergeld

 

 

 

Die Grundsicherung (auch Bürgergeld) ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

 

Zuständig für die Grundsicherung (Bürgergeld) im Kreis Euskirchen ist das Jobcenter EU-aktiv. Um Sie schnell und serviceorientiert vor Ort betreuen zu können, sind die Standorte des Jobcenter EU-aktiv im Kreisgebiet Euskirchen verteilt. Sie finden uns in Euskirchen, Mechernich und Kall.

 

Wir unterstützen mit:

 

  • Beratung und Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern und
  • Beratung und Leistungen, die dabei helfen eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden.

 

Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen im Kreis Euskirchen dahin zu bestärken, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

 

Finanzielle Leistungen im Überblick

 

Das Bürgergeld setzten sich zusammen aus:

 

Hinzu können noch einmalige Leistungen (z. B. Erstausstattung Wohnung, Nebenkostennachzahlungen oder Heizmittelbevorratung, etc.) und Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) kommen.

 

Alle wichtigen Antragsvordrucke, Ausfüllhilfen und Merkblätter finden Sie in unserem Downloadcenter.

 

Mit dem Regelbedarf sind Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen. Der Regelbedarf ist ein Durchschnittswert. Das heißt, es wird bestimmt, wie viel Geld ein Mensch im Durchschnitt zum Leben braucht. Der Regelbedarf ist im Sozialgesetzbuch, zweites Buch festgelegt.

 

Der Regelbedarf umfasst die Kosten für:

 

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Haushaltsenergie/Strom (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser),
  • Körperpflege,
  • Hausrat,
  • Telefon/Internet,
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens,
  • Teilnahme am kulturellen Leben.

 

 

Der Regelbedarf ist in verschiedene Stufen eingeteilt und ist von verschiedenen Sachen abhängig. Zum Beispiel vom Alter und von der Familiensituation.

Die Kosten der Unterkunft und für die Heizung werden vom Jobcenter EU-aktiv übernommen, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist.

 

Zu den Kosten der Unterkunft gehören:

 

  • die Kaltmiete (die sogenannte Grundmiete)
  • die sogenannten kalten Betriebskosten (Beispielsweise Ausgaben für die Grundsteuer, die Straßenreinigung, Wasser, die Müllbeseitigung oder für den Hauswartungsservice)
  • die Heizkosten

 

Nicht zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss oder die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss eigenständig aus dem Regelbedarf gezahlt werden.

 

Weitere Informationen zu den Kosten der Unterkunft erhalten Sie hier.

Wenn Menschen dasBürgergeld bekommen, sind sie meistens versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Das Jobcenter EU-aktiv übernimmt dann die Versicherung für die Empfänger von Bürgergeld.

 

Sie sind privat krankenversichert?

 

Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung waren, bevor sie Bürgergeld bekommen haben, bleiben Sie auch privat versichert.

 

Die Zahlung eines Zuschusses zu den privaten Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen ist für Bezieher*innen von Bürgergeld vorgesehen. Für die Berechnung des Zuschusses ist die Angabe des sogenannten Basistarifes erforderlich.

Der Regelbedarf reicht manchmal nicht, wenn Menschen in besonderen Situationen sind. Dieser höhere Bedarf heißt Mehrbedarf. Der Mehrbedarf wird an bestimmte Personengruppen bezahlt.

Anspruch auf Mehrbedarf haben:

 

  • werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche),
  • Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen spezielle Nahrungsmittel (kostenaufwendige Ernährung) brauchen,
  • Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen auch einen Mehrbedarf bekommen,
  • Mehrbedarf für Warmwasser.

 

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen der oben genannten Mehrbedarfe müssen Sie nachweisen. Ein Antrag müssen Sie nicht stellen.

Die sogenannten Einmalbedarfe sind Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen), die Sie einmalig erhalten können.

Zum Beispiel:

 

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich für Haushaltsgeräte,
  • die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt),
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten,
  • aber auch einmalige Nebenkostennachzahlungen oder Heizmittelbevorratungen.

 

Um einmalige Leistungen zu bekommen, müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag stellen.

 

Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gesondert im sogenannten Bildungspaket berücksichtigt. So können zum Beispiel die Kosten für Ausflüge oder Klassenfahrten, das Mittagessen in der Kita oder Schule oder eine Lernförderung übernommen werden.

 

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie hier.

Es gibt Leistungen anderer Träger, die Sie oder die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft vorrangig nutzen müssen. Diese vorrangigen Leistungen werden auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise:

 

  • Arbeitslosengeld I
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Elterngeld
  • Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss
  • Leistungen der Ausbildungsförderung
  • Leistungen der Krankenkassen
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Wer kann Bürgergeld erhalten?

Bürgergeld kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.

 

Anspruch auf Bürgergeld hat:

 

  • wer mindestens 15 Jahre alt ist,
  • wer keine Altersrente bekommt, weil das Regelrentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht wurde,
  • wer erwerbsfähig ist, das heißt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann,
  • wer hilfebedürftig ist, das heißt, seinen Lebensunterhalt und den seines Haushaltes nicht selbst, zum Beispiel durch Einkommen, Ersparnisse oder andere Sozialleistungen sichern kann, 
  • wer in Deutschland lebt.

Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) haben zum Beispiel:

 

  • Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder Anspruch darauf haben,
  • Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel einem Krankenhaus) untergebracht sind,
  • Inhaftierte,
  • Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und keine Arbeitserlaubnis erhalten können,
  • EU-Bürger:innen, die zum Zwecke der Arbeitsuche eingereist sind und keinen Arbeitnehmerstatus besitzen,
  • Personen, die nicht erwerbsfähig sind.

Bei der Berechnung der Leistungen wird die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Die Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Das heißt, Personen, die im selben Haushalt mit einer einen Antrag stellenden Person leben und wirtschaften, können ebenfalls Leistungen erhalten.

 

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören zum Beispiel:

  • Eheleute,
  • Lebenspartner*innen,
  • Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, wenn sie
    • unter 25 Jahre alt sind,
    • unverheiratet sind,
    • den Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

 

Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, müssen einen eigenen Antrag stellen.


Wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld?

Sie können Ihren Antrag direkt online stellen. Sie werden Schritt-für-Schritt durch den Antrag geleitet und können diesen, inklusive Anlagen, bequem am PC, Tablet oder Handy ausfüllen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Antrag Bürgergeld online.

 

Außerdem  können Neuanträge fristwahrend formlos telefonisch oder auf dem Postweg gestellt werden. Über die Notwendigkeit einer persönlichen Vorsprache entscheiden die Sachbearbeiter(innen) im Einzelfall. Die für Ihren Wohnort zuständige Geschäftsstelle finden Sie hier.

 

Alle wichtigen Antragsvordrucke, Ausfüllhilfen und Merkblätter finden Sie in unserem Downloadcenter oder auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Antragsvordrucke können Ihnen (im Einzelfall) auf telefonische Anfrage zugeschickt werden.


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