Ortsabwesenheit

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Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, zum Beispiel aufgrund einer Reise, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter vorher abklären. Ihr Jobcenter prüft dann, zum Beispiel, ob in dem von Ihnen geplanten Zeitraum Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungen anstehen. Ist dies nicht der Fall, stimmt es Ihren Plänen in der Regel zu (Fachbegriff: „Zustimmung zur Nichterreichbarkeit“).

Die Zustimmung ist notwendig, wenn Sie …

  • sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten,
  • sich vorübergehend nicht in der Nähe Ihres Jobcenters befinden oder
  • ins Ausland reisen.

 

 

 

 

 

Eine geplante Ortsabwesenheit können Sie über den Postfachservice beantragen. Öffnen Sie dazu Ihr Leistungspostfach.

 

 

 

 

 

Wählen Sie das Anliegen „Ortsabwesenheit“, füllen das zum Download angebotene Formular aus und schicken dieses dann als Anhang der Nachricht an das Jobcenter.

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf eine Ortsabwesenheit noch keine Genehmigung ist.

 

 

 

 

 

 


Wenn Sie in den Einstellungen von jobcenter.digital die Onlinebekanntgabe aktivieren, erhalten Sie unsere Entscheidung ebenfalls online.

 

Eine Anleitung zur Anfrage einer Ortsabwesenheit finden Sie in diesem Video: 

 

 

 

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support der Bundesagentur für Arbeit:


Telefonnummer 0800 4 5555 01 (kostenfrei)
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 


Ihre Vorteile auf einem Blick:

 

  • Veränderungen schnell und einfach mitteilen
  • Nachweise einfach hochladen und versenden
  • Zeit- und ortsunabhängig
  • Unterstützung bei der Eingabe der Daten durch Hilfetexte
  • Spart Zeit und Porto
  • schriftliche Bestätigung über den Eingang der Unterlagen
  • sicherer und zuverlässiger Zugangskanal

 

Nutzen Sie jetzt jobcenter.digital und profitieren Sie von unserem Online-Angebot. Dieses wird ständig für Sie weiterentwickelt.