jobcenter.digital - Anmeldung, Sicherheit & Datenschutz
Kann ich meinen Benutzernamen ändern?
Ja. Wenn Sie Ihren Benutzernamen ändern wollen, können Sie das in Ihrem Profil unter “Daten und Einstellungen > Benutzername einsehen und ändern” tun.
Der Benutzername muss eine E-Mailadresse sein. Diese müssen Sie auch über einen Bestätigungslink bestätigen.
Kann ich mein Passwort ändern?
Ihr Passwort können Sie jederzeit in Ihrem Profil unter “Daten und Einstellungen > Passwort ändern” ändern.
Das neue Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und bestimmte Zeichen enthalten:
- mindestens ein Großbuchstabe
- mindestens ein Kleinbuchstabe
- eine Zahl
- ein Sonderzeichen
Um Ihr Passwort zu ändern, müssen Sie Ihr aktuelles Passwort und zweimal das neue Passwort eingeben.
Wenn Sie Ihr aktuelles Passwort nicht mehr wissen, können Sie die Passwort vergessen Funktion nutzen.
Oder kontaktieren Sie uns. Sie erhalten dann ein Einmalpasswort.
Kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Einige Ihrer persönlichen Daten können Sie in Ihrem Profil unter "Daten und Einstellungen > Persönliche Angaben" selbst ändern, z.B. Ihren Geburtsnamen oder Ihren Geburtsort. Für andere Änderungen (zum Beispiel Ihr Name) müssen Sie einen Nachweis abgeben (zum Beispiel eine Heiratsurkunde). Diese Informationen können Sie nur schriftlich oder im Termin ändern lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für einige der Änderungen eine aktive Zwei-Faktor-Authentifizierung benötigen, um die Änderungen zu speichern (z. B. bei Änderung der Kontoverbindung).
Kann ich meine Adresse ändern?
Sie können jederzeit in Ihrem Profil unter "Daten und Einstellungen > Adresse" eine zukünftige Wohnadresse eintragen, wenn Sie bald umziehen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie unbedingt einen Beratungstermin im Jobcenter EU-aktiv vereinbaren, bevor Sie einen neuen Mietvertrag im Kreis Euskirchen unterschreiben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Wohnen.
Kann ich meine Bankdaten selbst ändern?
Ja. Sie können eine neue Kontoverbindung selbst in Ihrem Profil unter "Daten und Einstellungen > Zahlungsverbindungen" eintragen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Änderung eine aktive Zwei-Faktor-Authentifizierung benötigen, um die Änderungen zu speichern.
Sie können uns aber auch eine Veränderungsmitteilung über jobcenter.digital schicken. Dann ändern wir die Daten für Sie.
Kann ich mein Benutzerkonto löschen?
Ja. Sie können Ihr Benutzerkonto im Profil unter "Daten und Einstellungen > Benutzerkonto löschen" endgültig löschen. Dafür müssen Sie Ihr aktuelles Passwort einmal eingeben.
Bitte beachten Sie, dass damit Ihr Account für jobcenter.digital und die Jobsuche der Arbeitsagentur gelöscht wird. Wenn Sie weiterhin Geld vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen, bleiben die hierfür benötigten Angaben und Daten in den entsprechenden Fachverfahren bestehen.
Mehr Infos zu persönlichen Daten und deren Aufbewahrung finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Informationen zum Datenschutz Ihrer Account-Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Bundesagentur für Arbeit für den angemeldeten/registrierten Bereich.
Kann ich die Nutzungsbedingungen nochmal lesen?
Sie können die Nutzungsbedingungen in Ihrem Profil unter "Daten und Einstellungen > Nutzungsbedingungen" jederzeit aufrufen.
Was ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung und wozu brauche ich sie?
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP-Verfahren) ist eine zusätzliche Sicherheitsabfrage zum Schutz Ihrer Daten beim Ändern. Sie ist eine digitale Alternative zur PIN und funktioniert über Ihr Smartphone.
Wenn Sie zum Beispiel Ihre Adresse ändern möchten, können Sie eine App einrichten. Diese Authentifikator-App (z.B. Microsoft oder Google Authenticator) gibt es kostenlos für Android- und Apple-Handys im jeweiligen App Store. In der App wird ein PIN angezeigt, der sich regelmäßig automatisch erneuert.
Wenn Sie eine Änderung an Ihren Daten im Profil machen wollen, müssen Sie einfach nur die aktuell angezeigte Nummer in der App eingeben, wenn Sie danach gefragt werden.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP-Verfahren) können Sie im Profil unter "Daten und Einstellungen > TOTP-Verfahren" einrichten. Sobald Sie das eingerichtet haben, brauchen Sie nur noch die App und nicht mehr den PIN aus dem Brief.
Sie können uns aber auch jederzeit eine Veränderungsmitteilung über jobcenter.digital zusenden und wir ändern Ihre Daten für Sie.
jobcenter.digital - Antrag stellen
Was kann ich online erledigen?
Aktuell können Sie schon viele Anträge online stellen:
- Neuantrag Bürgergeld
- Weiterbewilligungsantrag (Bürgergeld verlängern)
- Veränderungen mitteilen
- finanzielle Unterstützungen und Förderungen (z. B. Bewerbungskosten, Maßnahmen bei Trägern und Arbeitgebern, usw.)
- Widerspruch zu einem Bescheid
Eine Übersicht über alle Online-Angebote finden Sie bei den eServices der Arbeitsagentur.
Eine reduzierte Übersicht mit Online-Angeboten des Jobcenters finden Sie in den eServices für das Jobcenter.
Muss der Antrag von mir selbst gestellt werden oder kann das jemand in meinem Namen erledigen, zum Beispiel eine Beratungsstelle?
Die Online-Antragstellung kann nur durch Sie selbst, über ihren persönlichen Account, erfolgen. Ein Zugang für „Dritte“, die bei der Antragstellung unterstützen/ helfen oder Anträge in Ihrem Auftrag stellen möchten, ist nicht möglich.
Ich bekomme schon Bürgergeld. Kann ich mich nachträglich online registrieren, um den Stand eines Antrages oder Bescheide abzurufen?
Eine Registrierung ist nicht notwendig, der Account ist automatisch vorhanden. Wenn Sie Ihre Zugangsdaten nicht kennen, fordern Sie Ihre Zugangsdaten bei uns an. Schreiben Sie uns hierzu über unser Kontaktcenter.
Eine nachträgliche Abfrage des Antrag-Status ist nicht möglich; die Online-Zustellung von Bescheiden kann hier aber aktiviert werden. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt zu Bescheiden.
jobcenter.digital - Postfachnachrichten
Was ist der Unterschied zwischen “Vermittlungspostfach” und “Leistungspostfach”?
Wenn Sie sich bei jobcenter.digital anmelden und auf den Briefumschlag in der Navigationsleiste klicken, finden Sie zwei verschiedene Postfächer:
Das Vermittlungspostfach ist das Postfach der Jobsuche. Sie können hierüber Stellen aus der Jobsuche senden oder empfangen und so über mögliche Stellen mit Ihrer Integrationsfachkraft (IFK) schreiben.
Das Leistungspostfach ist Ihr direkter Weg zu Ihrer IFK oder in Ihre Leistungsabteilung. Hierüber senden Sie eine Postfachnachricht ins Jobcenter zu bestimmten Anliegen und bekommen auch schnell eine Antwort.
Warum kann ich nur “Jobcenter EU-aktiv” auswählen, aber nicht meinen Standort?
Wenn Sie eine Nachricht über den Postfachservice senden, müssen Sie wählen, ob Sie an die Agentur für Arbeit oder an das Jobcenter schreiben wollen. Beim Jobcenter steht als Adresse “Sebastianusstr. 22, Euskirchen”, weil das der Hauptstandort des Jobcenters EU-aktiv ist. Egal, welcher Standort (Euskirchen, Mechernich, Kall) für Sie zuständig ist, müssen Sie diesen Eintrag auswählen.
Ihre Nachricht kommt trotzdem bei der richtigen Ansprechperson an.
Welches Anliegen muss ich wählen, um meine Ansprechperson zu erreichen?
Das Anliegen, das Sie für Ihre Nachricht wählen, bestimmt, wohin Ihre Nachricht im Jobcenter geleitet wird.
Wenn Sie mal ein “falsches” Anliegen auswählen, ist das nicht schlimm. Ihre Nachricht wird dann im Jobcenter an die richtige Person weitergeleitet.
Es gibt Anliegen zum Thema Geld; sie werden in Ihre Leistungsabteilung gesendet:
- Anfrage zum Bearbeitungsstand
- Beantragung von weiteren Leistungen
- Frage zu Miete und Heizkosten
- Fristverlängerung
- Anforderung von Kopien
Es gibt Anliegen zum Thema Arbeit und Weiterbildung; sie werden zu Ihrer IFK gesendet:
- Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme/ -suche
- Beratung zu Sprachkursen
- Fragen zu Weiterbildung/ Coaching/ Maßnahmen
- Ortsabwesenheit
(Bitte denken Sie daran, das Formular anzuhängen.) - Rund um Arbeitsaufnahme/ -suche
- Rund um Ausbildung/ Studium
WICHTIG - Die Anliegen:
- Terminanfrage &
- Sonstiges
werden an die Leistungsabteilung weitergeleitet. Haben Sie eine Terminanfrage für die Arbeitsvermittlung vermerken Sie dies bitte in Ihrer Nachricht. Haben Sie ein Anliegen an Ihre IFK (Arbeitsvermittlung) vermeiden Sie das Anliegen "Sonstiges".
Sie können in die Betreffzeile Ihrer Nachricht auch Ihre Team-Nummer aus dem Jobcenter oder den Namen Ihrer Ansprechperson schreiben. Dann können wir Ihre Nachricht noch schneller zuordnen und weiterleiten. Beides finden Sie auf jedem Brief vom Jobcenter.
Kann ich eine Nachricht löschen?
Sie können gesendete Nachrichten und Nachrichten-Entwürfe jederzeit löschen. Eine eingegangene Nachricht können Sie löschen, sobald Sie diese gelesen haben. Dazu nutzen Sie in der Übersicht (Liste der Nachrichten im “Eingang”, in “Gesendet” und in “Entwürfe”) oder in der Leseansicht (wenn Sie eine Nachricht geöffnet haben) das kleine Mülleimer-Symbol.
Sie bekommen dann eine Mitteilung angezeigt, dass die Nachricht in den “Gelöscht”-Ordner verschoben wurde.
Aus diesem Ordner können Nachrichten nicht gelöscht werden.
jobcenter.digital - Bescheide & Benachrichtigungen
Kann ich Briefe, Bescheide und Nachweise vom Jobcenter online bekommen?
Sie können in Ihrem Profil unter "Daten und Einstellungen > Online-Bekanntgabe" einstellen, dass Sie bestimmte Bescheide, Nachweise und Schreiben nicht mehr per Post bekommen, sondern nur noch online in Ihrem Profil.
Das ist aktuell schon für viele Bescheide möglich, einige werden ihnen aber weiterhin per Post geschickt.
Sie können in den E-Mail-Einstellungen bestimmen, dass Sie eine E-Mail bekommen, wenn ein neuer Bescheid in Ihrem Profil ankommt.
Was ist der Unterschied zwischen “Online-Bekanntgabe” und “Online-Bereitstellung”?
Bei der Online-Bekanntgabe können Sie festlegen, dass Sie Bescheide, Nachweise und Schreiben von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nicht mehr per Post, sondern direkt in Ihr Online-Profil erhalten.
Bei der Online-Bereitstellung können Sie festlegen, ob Sie vorbereitete Anträge und Formulare online weiter ausfüllen können. Dazu gehört zum Beispiel der Antrag auf Weiterbewilligung der Berufsausbildungshilfe.
Warum sehe ich unter “Bescheide und Nachweise” keine Dokumente?
Wenn Sie in Ihrem Profil unter Bescheide und Nachweise keine Dokumente angezeigt bekommen, kann das zwei Gründe haben:
- Sie haben die Online-Bekanntgabe noch nicht aktiviert.
- Es gibt noch keine Dokumente, die hier angezeigt werden können. Aktuell kann nicht jeder Bescheid oder Nachweis online zugestellt werden.
Was ist die SMS-Benachrichtigung?
Mit der SMS-Benachrichtigung können Sie sich an Termine erinnern lassen. Wenn Sie einen Termin im Jobcenter vereinbart haben, können Sie diesen in Ihrem Profil auch in der Terminübersicht sehen. Für diese Termine können Sie dann auch eine Erinnerung per SMS bekommen.
Die SMS-Erinnerung können Sie in Ihrem Profil unter "Daten und Einstellungen > SMS-Benachrichtigung" aktivieren. Ihnen entstehen dafür keine Kosten.
Bekomme ich eine Benachrichtigung, wenn etwas Neues vom Jobcenter für mich kommt?
Sie können in Ihrem Profil unter "Daten und Einstellungen > E-Mail-Benachrichtigung" festlegen, ob Sie eine Benachrichtigung bekommen wollen, wenn etwas Neues in Ihrem Profil passiert. Zum Beispiel, wenn ein neuer Bescheid ankommt oder wenn Sie eine Nachricht vom Jobcenter erhalten.
Sie können auch einstellen, wie oft Sie eine Benachrichtigung bekommen möchten, also entweder einmal am Tag oder immer sofort, wenn etwas Neues da ist.
Sie bekommen dann eine E-Mail an die im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. In der E-Mail steht, dass Sie sich in Ihrem Profil anmelden sollen, weil etwas Neues für Sie da ist.
Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrem Profil immer eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist, damit Sie die Benachrichtigungen auch bekommen.
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support der Bundesagentur für Arbeit:
Telefonnummer 0800 4 5555 01 (kostenfrei)
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Ihre Vorteile auf einem Blick:
- Veränderungen schnell und einfach mitteilen
- Nachweise einfach hochladen und versenden
- Zeit- und ortsunabhängig
- Unterstützung bei der Eingabe der Daten durch Hilfetexte
- Spart Zeit und Porto
- schriftliche Bestätigung über den Eingang der Unterlagen
- sicherer und zuverlässiger Zugangskanal
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