Leistungen für Schwangere und Alleinerziehende

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Sie sind schwanger und/oder alleinerziehend und benötigen Hilfe und Beratung bei der Antragsstellung für Leistungen zur Grundsicherung? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Ansprüchen von Schwangeren und Alleinerziehenden sowie der Unterstützung durch das Jobcenter EU-aktiv.

 

Welche Ansprüche haben Schwangere und Alleinerziehende?

 

Bei den Leistungen nach dem SGB II werden erwerbsfähige Personen, die Kinder erziehen, besonders berücksichtigt. Deshalb haben Sie, wenn Sie schwanger sind, Anspruch auf einen Mehrbedarf, zusätzlich zu Ihrer Regelleistung. Außerdem können Sie verschiedene einmalige Leistungen, zum Beispiel für Umstandskleidung oder eine Baby-Erstausstattung beantragen.

 

Als alleinerziehender Elternteil haben Sie ebenfalls zusätzlich zu Ihrer Regelleistung Anspruch auf einen Mehrbedarf.

 

Außerdem haben Sie als erwerbsfähige Person, die Kinder erzieht, verschiedene Ansprüche auf Leistungen wie zum Beispiel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT).

 

 

Wo gibt es Unterstützung?

 

Sie sind schwanger und benötigen Hilfe und Beratung bei der Antragsstellung für Leistungen nach dem SGB II?

 

  • Unterstützungsangebote für Schwangere Unterstützungsangebote für Schwangere - als Empfängerin von Bürgergeld haben Sie während der Schwangerschaft Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen. 180 KB

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

 

Montag bis Donnerstag

08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Freitags

08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigung

 

Weitere Informationen

 



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